Die vom Belvedere erstellten Provenienzdossiers gelangen über die Kommission für Provenienzforschung, angesiedelt im Bundesdenkmalamt, an den Kunstrückgabebeirat des Bildungsministeriums, der Empfehlungen zur Restitution von Kunstwerken ausspricht.
Von den bislang (Stand April 2013) erstellten 75 Dossiers hat der Kunstrückgabebeirat bisher 69 behandelt.
Dabei empfahl der Beirat in 39 Fällen, die 63 Kunstwerke betrafen, die Restitution; 48 dieser Kunstwerke wurden mittlerweile auch den Rechtsnachfolgern der ehemaligen Eigentümer übergeben, die übrigen verbleiben bis zur Erbenfeststellung im Museum.
In 14 Fällen, 27 Kunstwerke betreffend, sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe aus. Zu diesen Fällen zählen sowohl die mittlerweile restituierten fünf Klimt-Bilder aus der Sammlung Bloch-Bauer als auch Edvard Munchs Sommernacht am Strand aus der Sammlung Mahler-Werfel. Was das letztgenannte Bild betrifft, so hat der Beirat seine negative Empfehlung aus dem Jahr 1999 in der Zwischenzeit revidiert und sich am 8. November 2006 für eine Rückgabe an die Erbin ausgesprochen, die am 9. Mai 2007 erfolgte.
16 Fälle, 40 Kunstwerke betreffend, fallen nicht unter die Bestimmungen des Kunstrückgabegesetzes (KRGG) von 1998.
Die Behandlung von sechs Dossiers zu insgesamt 11 Kunstwerken durch den Kunstrückgabebeirat ist derzeit noch ausständig.
| Kontakt |
|---|
|
Eingang:
Mitarbeiterinnen:
Kommission für Provenienzforschung:
|