Das Belvedere verfügt über die Reprorechte für die in seinem Eigentum stehenden Kunstwerke. Urheberrechte von Leihgebern, Künstlern oder Nachkommen bleiben hiervon unberührt. Vor einer beabsichtigten Reproduktion einer Vorlage ist ein Antrag auf eine Nutzungsbewilligung im Bildarchiv zu stellen. Die Reproduktionsgebühr wird nach Zweck, Auflage, Format, Sprache und Verbreitungsgebiet ermittelt.
Fotografieren und Filmen
Fotografieren ist im Belvedere grundsätzlich nicht gestattet. Bitte fragen Sie um Fotografie- bzw. Filmgenehmigung an.
Sie haben in unserer Sammlung ein Kunstwerk gefunden, von dem Sie gerne einen hochwertigen Print besitzen würden?
Es ist prinzipiell möglich, von den meisten Kunstwerken aus der Sammlung des Belvedere Prints in unterschiedlicher Qualität (Leinen, Fotopapier etc.) und Formaten anfertigen zu lassen.
Für nähere Auskünfte und Anfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Mag. Johannes Stoll
unter j.stoll@belvedere.at oder repro@belvedere.at
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Tel. +43 1 795 57 134
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