Sehr geehrte Besucherin und sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Museum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie auf unsere Hausordnung aufmerksam machen.
Ziel und Zweck der Hausordnung:
Die Hausordnung soll dazu beitragen, den Museumsbesuch in ruhiger und ungestörter Atmosphäre zu genießen, Kunstwerke und Architektur vor Schäden zu schützen und die allgemeine Sicherheit zu erhöhen. Mit dem Betreten der Räume des Museums erkennen die Besucherinnen und Besucher (auch Fremdfirmen) die Hausregeln und alle Anordnungen betreffend Sicherheit an.
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Der Besuch der Räume der Österreichischen Galerie Belvedere verpflichtet zum Einhalten der Hausordnung.
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Öffnungszeiten und Eintrittspreise der Österreichischen Galerie Belvedere können bei der Kassa eingesehen werden. Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Museum. Die Eintrittskarte ist während des Besuches auf Ersuchen des Aufsichtspersonals vorzuweisen.
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Der Eintrittspreis kann nach Eintritt in das Museum nicht mehr erstattet werden. Das für Führungen zu leistende Entgelt kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Führungsbeginn versäumt wurde.
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Das Rauchen, Essen und Trinken sowie das Telefonieren in den Räumlichkeiten des Belvedere ist nicht erlaubt.
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Schirme, Regenbekleidung, Rucksäcke und größere Taschen müssen in der Garderobe abgegeben werden. Das Museum übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände.
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Das Fotografieren und Filmen der Kunstwerke und Ausstellungsstücke ist generell nicht erlaubt.
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Tiere (ausgenommen Blindenhunde) dürfen in die Museumsräume nicht mitgenommen werden.
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Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern und dergleichen in das Museum ist verboten.
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Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zu den Ausstellungsräumen.
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Die Ausstellungsräumen werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Belvedere behält sich vor, diese Aufzeichnungen an Behörden oder Gerichte über deren Aufforderung weiterzugeben.
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Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
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Die Anweisungen des Aufsichtspersonals und Sicherheitsdienstes sind unbedingt zu befolgen. Besuchern, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
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Fundgegenstände werden zunächst an der Garderobe (bzw. wertvolle Gegenstände in der Sicherheitszentrale) hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben.
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Bei Ertönen eines akustischen Alarms sind die Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals zu befolgen.
Wien, im Mai 2010