Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Online Sammlung - Die Auswahl-Listen in der Online-Sammlung sind zwar tastaturbedienbar, sie werden Screenreadern aber nur als normaler Text präsentiert, sodass die Nutzer_innen sie nicht als Bedienelemente erkennen können.
Bilder: Attribut Alternativtext - Viele Bilder haben kein Attribut für den Alternativtext, sodass der Quellcode nicht dem HTML-Standard genügt.
Die noch nicht barrierefreien Inhalte der Website befinden sich derzeit in Überarbeitung, um im Umsetzungszeitraum Q1/2024 den Anforderungen so weit wie möglich zu entsprechen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Nicht alle Bilder und Videos haben Texte, die den Zweck des Bildes bzw. Videos beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.
Nicht alle Audio- und Videoinhalte enthalten Textalternativen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2 (Time-based Media) nicht erfüllt.
Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und können daher vom Screenreader nicht oder nur unzureichend genutzt werden.
Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Laufend setzen wir jedoch Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form um.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Österreichischen Galerie Belvedere liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.