Barrierefreiheitserklärung

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Galerie Belvedere ist bemüht, ihre Website(s) im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website belvedere.at.

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Online Sammlung - Die Auswahl-Listen in der Online-Sammlung sind zwar tastaturbedienbar, sie werden Screenreadern aber nur als normaler Text präsentiert, sodass die Nutzer_innen sie nicht als Bedienelemente erkennen können.

Bilder: Attribut Alternativtext - Viele Bilder haben kein Attribut für den Alternativtext, sodass der Quellcode nicht dem HTML-Standard genügt.

Die noch nicht barrierefreien Inhalte der Website befinden sich derzeit in Überarbeitung, um im Umsetzungszeitraum Q1/2024 den Anforderungen so weit wie möglich zu entsprechen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Nicht alle Bilder und Videos haben Texte, die den Zweck des Bildes bzw. Videos beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.
Nicht alle Audio- und Videoinhalte enthalten Textalternativen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2 (Time-based Media) nicht erfüllt.

Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. 

c) Die Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und können daher vom Screenreader nicht oder nur unzureichend genutzt werden.

Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Laufend setzen wir jedoch Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form um.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Österreichischen Galerie Belvedere liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

 

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Web-Zugänglichkeits-Gesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form einer externen Prüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Oktober 2020 durchgeführt.

 

Die Website wird mithilfe von Accessibility-Software des Anbieters Siteimprove regelmäßig automatisiert überprüft.

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 06. Oktober 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und die Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so ersuchen wir Sie, uns dies per E Mail mitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Senden Sie Ihre Anregungen bitte an: online@belvedere.at

Wir werden Ihrer Anfrage nachgehen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Österreichische Galerie Belvedere
Digitale Kommunikation / Barrierefreie Kunstvermittlung
E-Mail: online@belvedere.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren