Hausordnung

Stoßzeiten

Vor allem zwischen 11 und 14 Uhr ist der stärkste Andrang an Besucher*innen. Bitte planen Sie Ihren Besuch außerhalb dieser Spitzenzeiten. Nutzen Sie die Randzeiten: Das Obere Belvedere öffnet um 9 Uhr, das Untere Belvedere um 10 Uhr.

 

 

Sitzen

Sitzmöglichkeiten befinden sich in einigen Ausstellungsräumen. In der Garderobe kann außerdem eine Sitzgelegenheit für den Museumsbesuch ausgeliehen werden.

 

 

Besuch mit Kindern

  • Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Eltern bzw. erwachsene Begleiter*innen sind für das Verhalten der von ihnen begleiteten Minderjährigen verantwortlich.
 

 

Garderobe

  • Der Besuch der Ausstellungsräume mit Überbekleidung und Gegenständen wie Schirmen, Rucksäcken, Reise-, Sport- und Handtaschen ist nicht gestattet. Bitte geben Sie diese an der Garderobe ab.
  • Während der Öffnungszeiten stehen kostenlose Schließfächer zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Aufbewahrung.
  • Die Aufbewahrung von Koffern oder größeren Gegenständen ist generell nicht möglich.
 

 

In den Räumen

  • Exponate dürfen nicht berührt oder anders beeinträchtigt werden.
  • Aus Rücksicht auf andere Besucher soll in den Ausstellungsräume weder telefoniert noch laut gesprochen werden.
  • Rauchen ist verboten.
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) dürfen in die Museumsräume nicht mitgenommen werden.
 

 

Hausordnung

Sie können die Hausordnung für alle Belvedere Standorte hier herunterladen. 

 

 

 

Fundsachen

Fundgegenstände werden an der Garderobe, wertvoll Gegenstände in der Sicherheitszentrale hinterlegt.

 

 

FAQ

Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen.

 

FAQ

 

 

Essen und
Trinken

Das Mitführen und Konsumieren von Nahrungsmitteln in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet. Das Schlosscafé, das Parkcafé und die Lucy Bar bietet Speisen und Getränke.

 

 

Fotografieren

  • Das Filmen ist ausschließlich für private, nicht kommerziele Zwecke ohne Blitz, Stativ oder Selfie-Stick gestattet, sofern die Sicherheit der Kunstwerke gewährleistet ist.
  • Bestimmte Räume, Sonderausstellungen oder Kunstwerke können jedoch mit einem Fotografieverbot gekennzeichnet sein.
  • Zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken ist das Fotografieren nach einer Akkreditierung erlaubt.